Die Amtsverwaltung Haddeby - Informationen zum Umzug
Ein Umzug ist immer mühsam und eine anstrengende Sache! Damit der Umzug jedoch nicht in einem Chaos untergeht und letztlich alles im Stress endet, haben wir Ihnen hier ein paar Tipps für einen weitestgehend ruhigen und erfolgreichen Umzug aufgelistet...
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Ab- und Anmeldung bei der Meldebehörde
Die Meldung muss bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde/Stadtverwaltung) vorgenommen werden. Erfolgt der Umzug innerhalb einer Stadt (Gemeinde), genügt die Ummeldung. Innerhalb Deutschland genügt die Anmeldung bei dem neuen Wohnsitz. Meldefrist: zwei Wochen. Personen, die der Wehrüberwachung unterliegen, müssen ihren neuen Wohnsitz innerhalb von acht Tagen dem Kreiswehrersatzamt melden. Bei Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung vorzunehmen. -
Versorgungsbetriebe (Wasser, Strom, Gas und Fernheizung) verständigen. Am alten und neuen Wohnsitz den jeweiligen Zählerstand rechtzeitig ablesen lassen.
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Kraftfahrzeug ummelden
Erfolgt der Umzug innerhalb eines Stadt- oder Landkreises: Fahrzeug bei bisheriger Zulassungsstelle nur ummelden. Personalausweis mit neuer Adresse sowie Fahrzeugpapiere sind vorzulegen. Andernfalls muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Bei Neuzulassung Deckungskarte der Kfz-Versicherung vorlegen und Kfz-Steuer für mindestens drei Monate bezahlen. Zuviel gezahlte Steuer wird nach Abmeldung oder Umschreibung auf einen anderen Fahrzeughalter zurückerstattet. -
Versicherungen in Kenntnis setzen
Adressenänderung am besten schriftlich unter Angabe der jeweiligen Versicherungsart und Versicherungsscheinnummer anzeigen. -
Beim Postamt Nachsendeantrag stellen
Dieser sollte vor dem ersten Nachsendetag beim bisherigen Zustellpostamt vorliegen. -
Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle sowie Zeitungen und Zeitschriften verständigen
Die Adresse der Rundfunk- und Fernsehgebührenstelle lautet: Gebühreneinzugszentrale, 50656 Köln.
Wichtig für Zeitungen und Zeitschriften: "Antrag auf Anschriftenänderung" beim zuständigen Zustellpostamt stellen. Frist: eine Woche vor dem Umzug.
Zeitungen und Zeitschriften, die bisher vom Zeitungsträger ins Haus gebracht oder als Streifbandsendung zugestellt wurden, beim Verlag ummelden.
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Finanzamt, Bankverbindungen, Postbank und ähnliches benachrichtigen Adressenänderung grundsätzlich schriftlich anzeigen. Wichtig bei Bankverbindungen: Eventuell Änderung der Dauer- und Einziehungsaufträge.
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Telefon- und Internetanbieter rechtzeitig informieren
Telefon- und Internetanschluss in der alten Wohnung schriftlich kündigen und für die neue Wohnung beantragen. -
Kinder von der Schule rechtzeitig abmelden
Erkundigungen einziehen, welche Schule am neuen Wohnort in Frage kommt. -
Kindergeld eventuell bei der Familienkasse abmelden und bei der neuen Familienkasse anmelden.
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Schornsteinfeger und Müllabfuhr benachrichtigen
Gilt besonders für Siedler, Eigenheimer und Besitzer von Einfamilienhäusern. -
Geld und Schlüssel gut aufbewahren
Geld während des Umzugs besonders sicher verwahren, möglichst im persönlichen Gepäck, das man nicht aus der Hand gibt. Schlüssel von Schränken, Schubladen, Koffern und Kassetten mit Anhängern kennzeichnen. Am besten in einem festen Umschlag aufbewahren.