Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Führungszeugnisse


Allgemeine Informationen

Beantragung vor Ort:

 

  • Personalausweis oder Reisepass vorlegen

  • eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich

  • ein Führungszeugnis ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragbar

  • Sobald das Führungszeugnis oder der Gewerbezentralregisterauszug bei einer Behörde (Belegart 0) eingereicht werden soll, halten Sie bitte die vollständige Anschrift der anfordernden Behörde bereit.

 

Beantragung Online:

 

Für die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses wählen Sie bitte den untenstehenden Link, welcher unter dem Bereich der Formulare aufgelistet ist.

 

 

Besonderheit bei Führungszeugnissen:

 

Wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden soll, muss zwingend ein personalisiertes Schriftstück der anfordernden Stelle in ausgedruckter Form vorgelegt werden.

 

Eine Beantragung per Post ist nur dann möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antragsformular öffentlich oder amtlich beglaubigt wurde. Eine Beantragung per Mail ist nicht möglich (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz).


Gebühren

Für die Erstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Diese Gebühr wird bei einer Beantragung vor Ort direkt fällig und kann bar oder per EC-Karte gezahlt werden.


Ansprechpartner

Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -
Panellenweg 5
24866 Busdorf

Philip Petersen
Zi. 0.05
Telefon (04621) 389-16


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).