Führungszeugnisse


Allgemeine Informationen


Onlineanträge & -dienste

linkBeantragung eines Führungszeugnisses (Onlinedienst)


Rechtsgrundlagen

Beantragung vor Ort:

 

Besonderheit bei Führungszeugnissen:

Wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden soll, muss zwingend ein personalisiertes Schriftstück der anfordernden Stelle in ausgedruckter Form vorgelegt werden.

 

Eine Beantragung per Post ist nur dann möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antragsformular öffentlich oder amtlich beglaubigt wurde. Eine Beantragung per Mail ist nicht möglich (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz). Andernfalls ist eine postalische Beantragung nicht möglich.


Gebühren

Für die Erstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Diese Gebühr wird bei einer Beantragung vor Ort direkt fällig und kann bar oder per EC-Karte gezahlt werden.


Ansprechpartner

Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -
Panellenweg 5
24866 Busdorf

Manuela Birnbaum
Zi. 0.05
Telefon (04621) 389-16


Formulare

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