Führungszeugnisse
Allgemeine Informationen
Bei Onlineanträgen und -diensten handelt es sich um elektronische Formulare, die Sie einfach ausfüllen und abschicken können. Diese gehen bei uns elektronisch ein. Sollten beide Möglichkeiten bestehen, so können Sie entscheiden, welchen Weg Sie nutzen wollen.
Weiter unten in der Rubrik Formulare sind Formulare, Hinweise und Merkblätter als PDF-Dateien hinterlegt. Formulare können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und per E-Mail oder postalisch uns zukommen lassen.
Onlineanträge & -dienste
Beantragung eines Führungszeugnisses (Onlinedienst)
Rechtsgrundlagen
Beantragung vor Ort:
Personalausweis oder Reisepass vorlegen
eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich
ein Führungszeugnis ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragbar
Sobald das Führungszeugnis oder der Gewerbezentralregisterauszug bei einer Behörde (Belegart 0) eingereicht werden soll, halten Sie bitte die vollständige Anschrift der anfordernden Behörde bereit.
Besonderheit bei Führungszeugnissen:
Wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden soll, muss zwingend ein personalisiertes Schriftstück der anfordernden Stelle in ausgedruckter Form vorgelegt werden.
Eine Beantragung per Post ist nur dann möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antragsformular öffentlich oder amtlich beglaubigt wurde. Eine Beantragung per Mail ist nicht möglich (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz). Andernfalls ist eine postalische Beantragung nicht möglich.
Gebühren
Für die Erstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Diese Gebühr wird bei einer Beantragung vor Ort direkt fällig und kann bar oder per EC-Karte gezahlt werden.
Ansprechpartner
Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -Panellenweg 5
24866 Busdorf
Manuela Birnbaum
Zi. 0.05
(04621) 389-16
Online-Beantragung Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge