Zuzug / Umzug
Allgemeine Informationen
Bei Onlineanträgen und -diensten handelt es sich um elektronische Formulare, die Sie einfach ausfüllen und abschicken können. Diese gehen bei uns elektronisch ein. Sollten beide Möglichkeiten bestehen, so können Sie entscheiden, welchen Weg Sie nutzen wollen.
Weiter unten in der Rubrik Formulare sind Formulare, Hinweise und Merkblätter als PDF-Dateien hinterlegt. Formulare können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und per E-Mail oder postalisch uns zukommen lassen. Hinweis: Zur Betrachtung von PDF-Dateien benötigen einen PDF Reader auf Ihrem Endgerät.
Rechtsgrundlagen
Zuzug/ Umzug im/ in das Amtsgebiet
Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung erfolgen (§17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz)
Hierfür benötigen Sie:
gültiger Personalausweises oder Reisepasses in Ihrer Meldebehörde
Wohnungsgeberbestätigung
Bei nicht persönlichem Erscheinen ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Der Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument beibringen. Zusätzlich sind die Personaldokumente der umzumeldenden Person/en mitzunehmen
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss enthalten:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Art des meldepflichtigen Vorganges mit Einzugs- oder Auszugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen der meldepflichtigen Personen
Wegzug aus dem Amtsgebiet
Eine Abmeldung aus unserem Amtsgebiet erfolgt automatisch bei der Anmeldung im neuen Amtsbezirk. Es ist nichts Weiteres zu veranlassen.
Gebühren
Der Zuzug oder Umzug im Amtsgebiet Haddeby ist für Sie kostenfrei.
Ansprechpartner
Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -Panellenweg 5
24866 Busdorf
Manuela Birnbaum
Zi. 0.05
(04621) 389-16
Vollmacht zur An- und Ummeldung