Zuzug / Umzug


Allgemeine Informationen


Rechtsgrundlagen

Zuzug/ Umzug im/ in das Amtsgebiet

Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung erfolgen (§17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz)

 

Hierfür benötigen Sie:

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss enthalten:

Wegzug aus dem Amtsgebiet

Eine Abmeldung aus unserem Amtsgebiet erfolgt automatisch bei der Anmeldung im neuen Amtsbezirk. Es ist nichts Weiteres zu veranlassen.


Gebühren

Der Zuzug oder Umzug im Amtsgebiet Haddeby ist für Sie kostenfrei.


Ansprechpartner

Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -
Panellenweg 5
24866 Busdorf

Manuela Birnbaum
Zi. 0.05
Telefon (04621) 389-16


Formulare

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