Fischereiwesen
Allgemeine Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an .
Bitte beachten Sie, dass wir keine Fischereischeine per Post versenden.
Eine Beantragung ist nur vor Ort möglich.
Wir stellen keine Schlei-Scheine mehr aus.
Beantragung Fischereischein:
Prüfungszeugnis
Personalausweis
Mindestalter 12 Jahre
Gebühr (siehe Gebührentabelle)
Urlauberfischereischein
Personalausweis
Für alle erhältlich, die keinen Fischereischein besitzen
Höchstdauer 28 Tage im laufenden Kalenderjahr (einmalige Verlängerung möglich)
Schlei-Scheine:
Wir stellen keine Schlei-Scheine mehr aus. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Stadt Schleswig.
Gebührentabelle Fischereischein
Digitalisieren des Fischereischein bzw. Neuausstellung | 30,00 € |
Fischereiabgabemarke ab 01.01.2026 | 28,00 € |
| Urlauberfischereischein ab 01.01.2026 | 50,00 € |
| Verlängerung des Urlauberfischereischein ab 01.01.2026 | 30,00 € |
Allgemeine Information:
Der blaue Fischereischein in Papier Form ist nur noch bis zum 31.12.2029 gültig. Ab dem 01.01.2030 muss der Fischereischein digitalisiert werden.
Nähere Informationen, können hier nachgelesen werden https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/fischerei
Ansprechpartner
Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -Panellenweg 5
24866 Busdorf
Manuela Birnbaum
Zi. 0.05
(04621) 389-16
Merkblätter
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Merkblatt Urlaubsfischereischein
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Änderungen bei der Fischereiabgabe und beim Urlauberfischereischein in Schleswig-Holstein