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Informationen zur „Ehe für alle“

Amt Haddeby, den 06. 10. 2017

Ab dem 1. Oktober 2017 können bestehende Lebenspartnerschaften zur Ehe werden. Wie das geht und was das für Sie heißen kann, wenn Sie noch für dieses Jahr entsprechende Pläne haben, hier kurz zusammengefasst

Die Umwandlung kann ab sofort beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vollzogen werden. Dafür benötigen Sie nachfolgende Unterlagen, wenn Sie die Lebenspartnerschaft nicht bei uns geschlossen haben:

- erweiterte Meldebescheinigung

- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

- Personalausweise

- Lebenspartnerschaftsurkunde.

Sofern wir Ihre Lebenspartnerschaft geschlossen haben, benötigen wir nur Ihren Personalausweis.

Die Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist gebührenfrei. Die Ausstellung evtl. Eheurkunden wäre jedoch gebührenpflichtig.


Ihre Lebenspartnerschaft kann nach der Beantragung bei jedem Standesamt Deutschlands nach dem 01.10.17 in eine Ehe umgewandelt werden. Sobald Sie die entsprechende Erklärung vor dem/der Standesbeamten/in abgeben, ist sie wirksam, haben Sie also quasi "Ja" zur Ehe gesagt. Die Niederschrift des Akts wird einen Hinweis auf die besondere Erklärung der Umwandlung enthalten. Hatten Sie sich in Ihrer vorhergehenden Lebenspartnerschaft auf einen gemeinsamen Namen geeinigt, möglicherweise auch mit Begleitnamen, so wird dieser als Ehename (gegebenenfalls mit Begleitnamen) weitergeführt. Sie hatten bisher noch keinen? Dann könnten Sie sich auch dazu im Zuge des formalen Akts wunschgemäß erklären.

Abschließend noch der Hinweis: Beim Standesamt Haddeby können Sie übrigens wählen, ob wir für Sie den reinen Papierakt vollziehen, oder ob es für Sie beide zusätzlich dabei eine erneute kleine Zeremonie geben soll.

 

Standesamt Haddeby

gez. Drews; FDL Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste

 

Telefon: 04621/389-13