Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
 

Klarstellung zum Böller- und Raketenverbot im Kreis Schleswig-Flensburg

Amt Haddeby, den 30. 12. 2020

Zum Böller- und Raketenverbot im Kreis Schleswig-Flensburg ergeht folgende Klarstellung:

Am 28.12. hat der Kreis Schleswig-Flensburg eine weitreichende Allgemeinverfügung veröffentlicht, durch die festgelegt wurde, dass es im gesamten Kreisgebiet innerhalb geschlossener Ortschaften verboten ist, Feuerwerk abzubrennen.

 

Das schließt auch Gärten, Parkplätze und Auffahrten ein, die unter Straßen, Wege, Plätze und sonstige Flächen nach der Landesverordnung fallen.

 

Innerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Hauses gilt das Verbot eingeschränkt, hier können Feuerwerke, die für die Nutzung in geschlossenen Räumen zugelassen sind, gezündet werden. Dazu zählen u.a. Tischfeuerwerke und Wunderkerzen.

 

„Unsere Allgemeinverfügung findet eine große Resonanz, sowohl positive als auch negative. Einige fühlen sich in ihren Freiheiten eingeschränkt und wollen sich aus Protest außerhalb geschlossener Ortschaften treffen, um Feuerwerk zu zünden. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger dieses nicht zu tun, sondern in diesem Jahr auf Feuerwerk zu verzichten, um das Infektionsgeschehen durch mögliche Menschenansammlungen nicht weiter ansteigen zu lassen. Auch würden Verletzungen, die durch eine unsachgemäße Handhabung von Feuerwerk leider immer wieder geschehen, unser Gesundheitssystem zusätzlich belasten. Dieses gilt es unbedingt zu vermeiden, betont Landrat Dr. Wolfgang Buschmann nachdrücklich.

 

Die Allgemeinverfügung ist heute in Kraft getreten und gilt vom 31. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021.