Borgwedel erhält Straßenreinigungssatzung

27. 04. 2021

Gemeinden, die über keine Straßenreinigungssatzung verfügen, sind selbst für die Verkehrssicherungspflicht und die Reinigung der Straßen verantwortlich. Somit gibt es für die Bürger keine Pflicht, z. B. die Straße im Sommer von Laub oder im Winter von Schnee und Eis zu befreien. Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, z. B. Glätteunfall, würde der Bürgermeister einer Gemeinde persönlich haften. Mit der Einführung einer Straßenreinigungssatzung würde die Verkehrssicherungspflicht zum Teil auf die Grundstücksanlieger übertragen werden. Die Gemeindevertretung Borgwedel hat nun nach Beratung eine Straßenreinigungssatzung beschlossen. Der Beschlussvorschlag wurde in einigen Punkten noch verändert und dann einstimmig beschlossen. Sie tritt am 01. Juli 2021 in Kraft. In einer strittigen Diskussion wurde eine Neufassung der Abwassersatzung für die nächste Sitzung zur Abstimmung vorbereitet. Hierbei soll die Abwasserentsorgung der Außenlieger und das Leitungsnetz in der Satzung geregelt werden, das ist bisher nicht der Fall. Bürgermeister Holger Weiß schlägt zur Vermeidung übermäßiger Härte vor, dass der Betrieb der Pumpen (aktive Technik) in Gemeindehand bleibt, jedoch die Verantwortung für die Druckrohrleitungen (passive Technik) ab Grundstücksgrenze an die Grundstückseigentümer übergeht. Damit wäre eine Regelung getroffen, die auch für den Bereich des Rohrsystems mit Gefälleleitungen gilt. Bürgermeister Holger Weiß konnte verkünden, dass nicht nur alle Grundstücke des neuen Baugebietes Schoolkoppel II verkauft, sondern auch alle bezahlt sind. Die Mängel, die im ersten Abschnitt vorhanden sind, sollen ab der 18. KW behoben werden. Es wird der Vorschlag gemacht zwischen den neuangepflanzten Obstbäumen eine Wildblumenwiese entstehen zu lassen. Das soll mit Hans Heinrich Schmitt besprochen werden, da er auch an anderen Stellen der Gemeinde Wildblumenwiesen angesät hat, an der sich die Gemeinde mit einem Zuschuss am Saatgut beteiligt hat. Weiterhin wurde angeregt, dass der „Dorfplatz“ im Strandweg einmal aufgehübscht werden sollte. Momentan dient er nur als Abstellfläche oder Parkplatz. Viel Diskussion und große Uneinigkeit gab es bei dem Neubau der Freiwilligen Feuerwehrund dem daraus resultierenden Umbau des Dörpshuuses. Dabei ging es hauptsächlich um die Frage, wie der notwendige Bau einer zweiten Halle umgesetzt werden könnte. Besonders die Idee in der Bauphase die Bauleitung und Ausschreibungen selbst durch den Gemeinderat zu bewerkstelligen wurde von der Mehrheit der Vertreter abgelehnt. Eine Umsetzung ohne Fachplaner sollte nicht unterschätzt werden. Es sei mit einem enormen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Zudem fehlt die notwendige Fachkenntnis. Die folgende Abstimmung ergab, dass der Bau komplett von einem Ingenieur bzw. Planer begleitet werden soll. Ein Ausschuss soll nun die nächsten Schritte vorbereiten.                                                                        TR