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Blackout - Was mache ich, wenn ich gesundheitlich eingeschränkt bin?

08. 12. 2022

Blackout
(längerfristiger Stromausfall)
Was mache ich, wenn ich gesundheitlich eingeschränkt bin?

Stellen Sie sich beispielhaft folgende Notfallsituationen vor:

  1. Sie sind mobilitätseingeschränkt, wohnen allein und brauchen während eines längerfristigen Stromausfalls Trinkwasser oder Lebensmittel. Wegen des Ausfalls von Telefon und Internet können Sie gewohnte Hilfe nicht anfordern?
  2. Sie werden oder ein Familienmitglied wird heimbeatmet und der Strom fällt aus?
  3. Sie sind gehörlos und es werden über Lautsprecherdurchsagen wichtige Informationen an die Bevölkerung durchgegeben?

Diese und andere Situationen können sich für betroffene Menschen im Falle eines länger andauernden Stromausfalls schnell zu echten Notfällen entwickeln.

Sie selbst sind in diesem Fall womöglich nicht mehr in der Lage, etwa übers Telefon oder einen Notfallmelder, eigenständig Hilfe zu organisieren, weil die Kommunikationsnetze bei einem längerfristigen Stromausfall nach relativ kurzer Zeit nicht mehr funktionieren. Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst kennen ihre spezielle Notlage aber nicht. Um Ihnen dennoch auch in einer solchen Situation die notwendige Hilfe zukommen lassen zu können, brauchen wir - ihre Amtsverwaltung - Ihre Unterstützung!

Wenn Sie betroffen sind, setzen Sie sich in den kommenden Tagen mit uns in Verbindung und teilen uns mit, in welcher Weise Sie eingeschränkt sind und welcher Art Hilfe Sie in Anspruch nehmen müssen. Bitte wenden Sie sich hierfür in der Amtsverwaltung an Frau Katja Scholz, Tel. 04621/389-54, Email . Frau Scholz wird mit Ihnen die erforderlichen Fragen besprechen.  Sie können sich aber auch hier einen Fragebogen herunterladen ihn Zuhause ausfüllen und ihn dann an die Amtsverwaltung schicken:

Amt Haddeby - Der Amtsdirektor, z.Hd. Frau Scholz, Rendsburger Straße 54c, 24866 Busdorf