Das Schiedsamt

Für bestimmte Streitigkeiten ist das Schiedsamt die einzige vorgerichtliche Schlichtungsstelle fern von sachfremden Interessen. Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, unparteiisch tätig zu sein. Ein Schlichtungsversuch bei den Schiedspersonen ist

 

Schlichten - nicht richten!
Ein Vergleich beim Schiedsamt kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtungen, die die Gegenpartei in einer Zivil- oder Strafsache übernommen hat, festgelegt werden. Die Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich, sehr kostengünstig, bürgernah und unterliegen der Aufsicht und Qualitätskontrolle durch den Direktor des Amtsgerichtes.

 

Wofür sind die Schiedspersonen zuständig?
Die Schlichtung ist vor bestimmten Privatklagen und in manchen Zivilsachen zwingend notwendig. Ein Schlichtungsversuch muss u.a. unternommen werden bei

 

Wie sind die Schiedspersonen zu erreichen?
Schiedsmann ist Gerhard Plath, wohnhaft in Fahrdorf, Hasenberg 13, Tel.: 04621-360377. Stellvertreterin ist Dörte Baumbach, wohnhaft in Fahrdorf, Hasenberg 1, Tel.: 0170/5562090. Für nähere Informationen oder ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin. Sprechstunde im Amt Haddeby nach Vereinbarung mit den Schiedsleuten.