tl_files/haddeby/seiteninhalte/hansen_knud.jpg            tl_files/haddeby/downloads/feddersen_ralf2008.jpg

                                                   Knud Hansen                                Ralf Feddersen
                                         
Ltd. Verwaltungsbeamter                         Amtsvorsteher

Moin Moin und ein herzliches Willkommen im Amt Haddeby!
Mit diesen Seiten im Internet helfen wir Ihnen beim Suchen nach Anschriften von Mandatsträgern, Behörden, Schulen, Ärzten, Betrieben, Vereinen und anderen Einrichtungen. Ferner möchten wir das Amt, die Gemeinden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorstellen.
Sollten Sie über diese Informationen hinausgehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die/den Bürgermeisterin/Bürgermeister der Gemeinden, an uns oder die Mitarbeiter/innen der Amtsverwaltung in Busdorf. Wir alle helfen Ihnen gerne, wie und wo Sie uns erreichen, können Sie den folgenden Seiten entnehmen.
Es ist unser Wunsch, dass Sie sich in unserem Amt, das so reich ist an historischen Stätten, wohl und geborgen fühlen.
Wenn Sie noch mehr Informationen wünschen, empfehlen wir Ihnen den Downloadbereich, in dem Sie interessante Dateien kostenlos herunterladen können.
                       
Neuabschluss von Wegenutzungsverträgen
Im Bundesanzeiger - www.ebundesanzeiger.de wurde am 19.12.2011 die folgende Bekanntmachung veröffentlicht:

Bekanntmachung des Amtes Haddeby

gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über das Auslaufen der Konzessionsverträge für das Gebiet der Gemeinden Borgwedel, Busdorf, Dannewerk, Fahrdorf, Geltorf, Jagel, Lottorf, Selk

Das Amt Haddeby hat am 09.05.2008 im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht, dass die von den nachfolgend bezeichneten Gemeinden ursprünglich mit der Schleswag AG (Rechtsnachfolgerin E.ON Hanse AG, jetzt SH Netz AG) abgeschlossenen Konzessionsverträge betreffend Strom bzw. Gas wie folgt enden:

Gemeinde Vertragslaufzeit Art Einwohner

Borgwedel 18.12.2010 Strom 723

Busdorf 27.11.2011 Strom 2.035

Dannewerk 18.06.2011 Strom 1.117

Fahrdorf 11.02.2012 Strom 2.478

Geltorf 18.06.2011 Strom 402

Jagel 23.04.2011 Strom u Gas 971

Lottorf 27.12.2010 Strom 224

Selk 04.03.2011 Strom u Gas 863

Das durch die o. a. Bekanntmachung für den Neuabschluss von Wegenutzungsverträgen eingeleitete Bewerbungsverfahren (Bewerbungsfrist: 31.07.2008) wird hiermit aufgehoben (ohne Vertragsschluss beendet), weil die Unterlagen wesentlich geändert werden müssen.

Die Gemeinden leiten durch diese Bekanntmachung ein erneutes Auswahlverfahren betreffend die weitere Konzessionierung im Sinne von § 46 Abs. 2 EnWG ein.

Bei der Durchführung des Auswahlverfahrens sind die Gemeinden den Zielen des § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet. Grundlegende Anforderungen sind in diesem Rahmen für die Gemeinden

- eine möglichst weitgehende Berücksichtigung ihrer berechtigten Belange als Wegeeigentümerin und Trägerin der genannten gesetzlichen Verpflichtungen,

- einen sicheren und wirtschaftlichen Netzbetrieb und damit auch eine solche Energieversorgung zu ermöglichen

- und je nach dem Ergebnis des Verfahrens auch die kommunale Stellung dabei zu stärken.

Die Gemeinden beabsichtigen den Abschluss von Wegenutzungsverträgen (Konzessionsverträgen) im Sinne von § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz für Strom bzw. Strom und Gas mit jeweils einem, ggf. auch dem gleichen, qualifizierten Netzbetreiber für einen zu verhandelnden Zeitraum von bis zu 20 Jahren. Der (jeweilige) Konzessionsnehmer hat an die (jeweilige) Gemeinde im Rahmen des rechtlich zulässigen als Entgelt für die Einräumung des Wegenutzungsrechts eine Konzessionsabgabe zu entrichten. Die Verantwortlichkeit für eine ggf. erforderliche Netzübernahme liegt allein beim jeweiligen Konzessionsnehmer, dieser hat die Gemeinde von etwaigen Ansprüchen freizuhalten.

Mit den Teilnehmern des Verfahrens eröffnen die Gemeinden auch einen Dialog über zusätzliche oder alternative Gestaltungsformen zur Erfüllung der genannten Ziele und Anforderungen, auch solchen, welche die Gemeinde über die Einräumung von Wegenutzungsrechten hinaus in die Gewährleistung der Energieversorgung einbinden. Die Gemeinde behält sich daher vor, je nach den Ergebnissen des Dialogs die Konzessionierung auch im Rahmen einer solchen erweiterten Einbindung, beispielsweise einer Beteiligung der Gemeinde an einer bestehenden oder zu gründenden Netzgesellschaft vorzusehen oder (als Alternativangebot) zu ermöglichen.

Dementsprechend bleibt auch eine – jeweils transparent erfolgende – Konkretisierung von Anforderungen und Kriterien im Verfahren vorbehalten. Netzdaten liegen in der Amtsverwaltung vor und können bei Interesse abgefordert werden.

Die Gemeinden liegen in Schleswig-Holstein im Amt Haddeby im Kreis Schleswig-Flensburg. Angaben über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes (§ 46 Abs. 2 Satz 3 EnWG) werden von den Gemeinden, sobald sie ihr verfügbar sind, auf der Internetseite des Amtes Haddeby (www.haddeby.de) veröffentlicht.

Es wird hiermit erneut aufgefordert, Bewerbungen für einen Neuabschluss von Wegenutzungsverträgen mit den Gemeinden bis zum 15.03.2012, 16:00 Uhr, schriftlich an den Amtsvorsteher des Amtes Haddeby zu richten.

Zur Beurteilung der Qualifikation des jeweiligen Bewerbers sind der Bewerbung geeignete Unterlagen beizufügen, insbesondere Angaben zum Bestand einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 EnWG (hilfsweise: plausible Zusage zur rechtzeitigen Beantragung), eine zumindest beispielhafte Angabe von Gemeindegebieten, in denen der Bewerber bereits Konzessionsnehmer der jeweiligen Versorgungssparte ist, Angaben zu den Standards des Unternehmens beim Netzbetrieb (technische Ausrüstung/Qualitätssicherung).

Die von den Gemeinden als qualifiziert angesehenen Bewerber werden im Anschluss zur Abgabe erster indikative Angebote aufgefordert.

Busdorf, den 13. Dezember 2011

Amt Haddeby -Der Amtsvorsteher-