Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 ergibt sich für die Gemeinden die Verpflichtung Unterlagen der Bauleitplanverfahren im Internet einzustellen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 03.07.2023 wurde der § 3 BauGB geändert. Gemäß § 3 und § 4 a des Baugesetzbuches (BauGB) sind im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung von Bauleitplanverfahren der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Inhalt der zu veröffentlichten Unterlagen im Internet zu veröffentlichen.
Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne werden über die landesweite Beteiligungsplattform Bauleitplanung-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein, kurz BOB-SH, veröffentlicht: https://www.bob-sh.de
Neben der Möglichkeit in alle Planungsdokumente Einsicht zu nehmen, können im Rahmen der jeweiligen Beteiligungszeiträume auch online Stellungnahmen zum jeweiligen Verfahren abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Für eine Abgabe von Stellungnahmen auf anderem Wege bestehen zum Beispiel folgende Möglichkeiten:
Zur NiederschriftAmt Haddeby, Panellenweg 5, 24866 Busdorf
oder schriftlich direkt anAmt Haddeby, Panellenweg 5, 24866 Busdorf
Einsichtnahmen der Veröffentlichungen sind während der Öffnungszeiten möglich.
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag8:00 Uhr – 12:30 Uhr