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Wahlen
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
die am Wahltag seit mindestens drei Monaten (23.11.2024) in Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
die nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWahlG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis einer der Gemeinden des Amtes Haddeby eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer steht im Wählerverzeichnis?
Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 12.01.2025.
Wer zu diesem Stichtag in einer der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Haddeby gemeldet ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Deutsche, die im Ausland leben, können bis zum 02.02.2025 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um in Deutschland wählen zu können. Der Antrag wird bei der inländischen Behörde gestellt, von der die Person ins Ausland gezogen ist.
Allgemeines:
Bereithaltung der Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme und Einspruchsfrist 03.02.2025 bis 07.02.2025, 12.30 Uhr im Amt Haddeby
Wohnungsänderungen nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses (ab dem 12.01.2025)
Es erfolgt keine automatische Eintragung ins Wählerverzeichnis. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ausschließlich auf Antrag (bis zum 02.02.2025).
Wenn Sie keinen Antrag stellen, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen oder dort die Briefwahl beantragen.
Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde und Ummeldung nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses > Verbleib im „bisherigen“ Wählerverzeichnis
Ansprechpartner*in
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Frau Birnbaum 04621/389-16
Frau Wecker 04621/389-15
Ordnungsamt/Gemeindewahlbehörde
Frau Paege 04621/389-25
Herr Drews 04621/389-14
oder per E-Mail unter
Datenschutzinformationen für Wahlhelfer
Bekanntmachungen
Briefwahl
Wahlscheinanträge können ab sofort und bis zum 21.02.2025, 15 Uhr gestellt werden. Online können diese ab dem 13.01.2025 und nur bis zum 19.02.2025 12 Uhr beantragt werden um den postalischen Versand zu ermöglichen.
HINWEIS: Aufgrund der verkürzten Fristen wird dringend geraten, von der Briefwahl vor Ort Gebrauch zu machen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen auf dem Postweg rechtzeitig bei Ihnen ankommen.
Möglichkeiten der Beantragung eines Wahlscheines:
persönlich bei Vorsprache im Amt Haddeby während der allgemeinen Öffnungszeiten (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt)
per E-Mail:
schriftlich (z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
online bis zum 19.02.2025 12 Uhr über Online-Briefwahlbeantragung
Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.
Sollte glaubhaft versichert werden können, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist oder verloren wurde, besteht die Möglichkeit der Neuausstellung bis zum 22.02.2025, 12 Uhr.
Wer plötzlich erkrankt, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen in seinem Namen bis zum Wahltag, 23.02.2025 um 15 Uhr bei der Gemeindebehörde abzuholen.