Gewerbezentralregisterauszug
Allgemeine Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an .
Beantragung vor Ort:
Personalausweis oder Reisepass vorlegen
Wenn für eine dritte Person beantragt wird, ist zwingend eine Vollmacht (formlos) sowie eine Personalausweiskopie der beantragenden Person vorzulegen.
Eine Vollmacht ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr notwendig
Sobald das Führungszeugnis oder der Gewerbezentralregisterauszug bei einer Behörde (Belegart 0) eingereicht werden soll, halten Sie bitte die vollständige Anschrift der anfordernden Behörde bereit.
Beantragung Online:
Für die Onlinebeantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges folgen Sie bitte dem unten aufgeführten Link unter dem Menüpunkt Formulare.
Gebühren
Für die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Diese Gebühr ist bei eine Beantragung vor Ort direkt zu zahlen. Die Zahlung kann bar oder per EC-Karte erfolgen.
Ansprechpartner
Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -Panellenweg 5
24866 Busdorf
Philip Petersen
Zi. 0.05
(04621) 389-16