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Gewerbezentralregisterauszug


Allgemeine Informationen

Beantragung vor Ort:

 

  • Personalausweis oder Reisepass vorlegen

  • Wenn für eine dritte Person beantragt wird, ist zwingend eine Vollmacht (formlos) sowie eine Personalausweiskopie der beantragenden Person vorzulegen.

  • Eine Vollmacht ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr notwendig

  • Sobald das Führungszeugnis oder der Gewerbezentralregisterauszug bei einer Behörde (Belegart 0) eingereicht werden soll, halten Sie bitte die vollständige Anschrift der anfordernden Behörde bereit.

 

Beantragung Online:

 

Für die Onlinebeantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges folgen Sie bitte dem unten aufgeführten Link unter dem Menüpunkt Formulare.


Gebühren

Für die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszuges wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Diese Gebühr ist bei eine Beantragung vor Ort direkt zu zahlen. Die Zahlung kann bar oder per EC-Karte erfolgen.


Ansprechpartner

Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -
Panellenweg 5
24866 Busdorf

Philip Petersen
Zi. 0.05
Telefon (04621) 389-16


Formulare

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