Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung erfolgen (§17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz)
Hierfür benötigen Sie:
gültiger Personalausweises oder Reisepasses in Ihrer Meldebehörde
Wohnungsgeberbestätigung
Bei nicht persönlichem Erscheinen ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Der Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument beibringen. Zusätzlich sind die Personaldokumente der umzumeldenden Person/en mitzunehmen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss enthalten:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Art des meldepflichtigen Vorganges mit Einzugs- oder Auszugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen der meldepflichtigen Personen
Wegzug aus dem Amtsgebiet
Eine Abmeldung aus unserem Amtsgebiet erfolgt automatisch bei der Anmeldung im neuen Amtsbezirk. Es ist nichts Weiteres zu veranlassen.
Gebühren
Der Zuzug oder Umzug im Amtsgebiet Haddeby ist für Sie kostenfrei.
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