Bei Onlineanträgen und -diensten handelt es sich um elektronische Formulare, die Sie einfach ausfüllen und abschicken können. Diese gehen bei uns elektronisch ein. Sollten beide Möglichkeiten bestehen, so können Sie entscheiden, welchen Weg Sie nutzen wollen.
Weiter unten in der Rubrik Formulare sind Formulare, Hinweise und Merkblätter als PDF-Dateien hinterlegt. Formulare können Sie ausdrucken, händisch ausfüllen und per E-Mail oder postalisch uns zukommen lassen. Hinweis: Zur Betrachtung von PDF-Dateien benötigen einen PDF Reader auf Ihrem Endgerät.
Rechtsgrundlagen
Zuzug/ Umzug im/ in das Amtsgebiet
Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung erfolgen (§17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz)
Hierfür benötigen Sie:
gültiger Personalausweises oder Reisepasses in Ihrer Meldebehörde
Wohnungsgeberbestätigung
Bei nicht persönlichem Erscheinen ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Der Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument beibringen. Zusätzlich sind die Personaldokumente der umzumeldenden Person/en mitzunehmen
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss enthalten:
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Art des meldepflichtigen Vorganges mit Einzugs- oder Auszugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen der meldepflichtigen Personen
Wegzug aus dem Amtsgebiet
Eine Abmeldung aus unserem Amtsgebiet erfolgt automatisch bei der Anmeldung im neuen Amtsbezirk. Es ist nichts Weiteres zu veranlassen.
Gebühren
Der Zuzug oder Umzug im Amtsgebiet Haddeby ist für Sie kostenfrei.
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).